Wichtig für Mieter und Vermieter: Bis 31.12. muss die Nebenkostenabrechnung zugegangen sein!

Bis zum 31.12.2008 muss spätestens die Nebenkostenabrechnung über 2007 vorliegen, wenn als Abrechnungszeitraum

das Kalenderjahr gewählt worden ist und der Vermieter über Nebenkosten abrechnen muss, weil er Vorauszahlungen erhoben hat.

Wichtig für Mieter:
Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Wichtig: Die Abrechnung muss Ihnen innerhalb der Frist zugegangen sein. In den meisten Fällen bedeutet das, dass die Abrechnung Ihrem Briefkasten liegen muss. Versäumt der Vermieter die Frist, kann der Mieter immer noch die Abrechnung fordern und den Vermieter gegebenenfalls aus Auszahlung des Guthabens in Anspruch nehmen. Der Vermieter hingegen kann nichts mehr fordern. Selbst eine in Unkenntnis der Rechtslage vom Mieter geleistete Nachzahlung auf die verspätete Nebenkostenabrechnung kann zurückgefordert werden.

Wichtig für Vermieter:
Die Frist muss eingehalten werden. Danach können sie sich mit der Abforderung eines Nachzahlungsbetrages von seiten des Mieters Zeit lassen. Es gilt dann die normale dreijährige Verjährungsfrist.

Abschließend: Es können an dieser Stelle nicht alle Einzelheiten aufgezählt und erläutert werden Darum sollte Vorstehendes nur als Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit verstanden werden. Bitte nehmen Sie es zum Anlass, sich näher zu informieren. Für kompetente rechtliche Beratung im Einzelfall steht Ihnen Rechtsanwalt Matthias Lange gern zur Verfügung.

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