Betriebskostenabrechnung: keine Nachforderung ohne Belegeinsicht

Betriebskostenabrechnung: Gewährt der Vermieter dem Mieter keine Einsicht in die Belege über die 
Betriebskostenabrechnung,
 kann dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 Abs. 1 BGB 
gegenüber der Nachforderung des Vermieters zustehen! 
Urteil vom 12.3.2012 des KG Berlin zu Az. 12 U 72/11