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Aktuelles / Recht -
Mietrecht
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Geschrieben von: Matthias Lange, Rechtsanwalt
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Sonntag, den 13. Februar 2011 um 20:21 Uhr |
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Darf ein Gewerbevermieter den Mietvertrag auf einen anderen Vermieter übertragen?
Eine kurze Nachschau auf das BGH Urteil v. 9.6.2010, XII ZR 171/08.
Der Gewerbevermieter darf den Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auf einen anderen Vermieter übertragen.
Das deutsche Recht kennt, anders als etwa das anglikanische Recht, nicht oder nur selten die Möglichkeit, Verträge zu übertragen. Grundsätzlich sollen die Vertragspartner zusammenbleiben, die den Vertrag miteinander geschlossen haben. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch im Mietrecht Ausnahmen.
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