Aktuelles Recht

Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel (Schönheitsreparatur):

Drucken E-Mail
Aktuelles / Recht - Mietrecht
Geschrieben von: Matthias Lange, Rechtsanwalt   
Montag, den 01. Juni 2009 um 09:49 Uhr

Dem Mieter steht ein Erstattungsanspruch gegen den Vermieter aus ungerechtfertigter Bereicherung zu (§ 812 Absatz 1, § 818 Absatz 2 BGB). In dieser Konstellation hat der Mieter die Arbeiten ohne Rechtsgrund erbracht, denn die Endrenovierungsklausel im Mietvertrag ist unwirksam. Der Vermieter ist ungerechtfertigt um die Leistung des Mieters bereichert.

Im Einzelfall kann die Bemessung des Erstattungsanspruchs schwierig sein. Der Wert der Erstattung richtet sich nach dem üblichen Betrag der Renovierungsarbeiten. Macht der Mieter von der Möglichkeit Gebrauch, die Renovierungsarbeiten in Eigenleistung zu erledigen (auch mit Verwandten- und Bekanntenhilfe), richtet sich der Wert der Renovierungsleistung üblicherweise nach dem, was der Mieter billigerweise aufgewendet hat.

[BGH Urteil vom 27.05.2009 zu Az. VIII ZR 302/07]

Abschließend: Es können an dieser Stelle nicht alle Einzelheiten besprochen und erläutert werden. Darum sollte Vorstehendes nur als Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit verstanden werden. Bitte nehmen Sie es zum Anlass, sich näher zu informieren. Für kompetente rechtliche Beratung im Einzelfall steht Ihnen Rechtsanwalt Matthias Lange gern zur Verfügung.

 
Copyright © 2012 Rechtsanwaltskanzlei Matthias Lange. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.

Valid XHTML 1.0 Transitional Valid CSS! [Valid RSS]