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Profil / Dienstleistung
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Wir beraten Sie umfassend und kompetent und vertreten Sie auf den Feldern des Zivilrechts
(Vertragsrecht, Mietrecht / WEG, öffentliches und privates Baurecht / Grundstücks-/Immobilienrecht), des Rentenrechts (z.B. Erwerbsminderungsrente, Unfallrente) und im Bereich der Pflege (Pflegeeinrichtungen, Patienten, Pflegepersonen).
Unsere Schwerpunkte bilden die folgenden Rechtsgebiete:
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Mietrecht
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Wohnungseigentumsrecht
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Grundstücksrecht
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öff./priv. Baurecht
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Vertragsrecht
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Rentenrecht
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Pflege
Wir bieten darüber hinaus praktische Hilfestellung bei der Unternehmensgründung, Selbstständigkeit.
Für Sie übernehmen wir:
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Formulierung des Gesellschaftsvertrages (GbR)
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Anmeldung/Eintragung zum Register (z.B. Handelsregister)
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Vertretung gegenüber Behörden, öffentlich-rechtlichen Körperschaften u.a. (z.B. Innung, IHK)
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Vertretung in behördlichen Verfahren zur Erlangung einer Erlaubnis oder Genehmigung (z.B. für genehmigungspflichtige Gewerbe)
Nutzen Sie unsere umfassende Beratung und profitieren Sie von unserem Wissen! |
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Rechtsanwalt Matthias Lange ist verheiratet und lebt in Potsdam
Er ist Dozent bei Bildungsträgern in Berlin und Brandenburg in den Bereichen Vertragsrecht, Immobilienrecht sowie Lehrtätigkeit im Bereich der Pflege (Pflegeberufe z.B. ex. Altenpfleger/innen).
Biografisches:
1973
geboren in Berlin
Schule
1980 - 1990
allgemeinbildende Schule in Berlin
1992
Abitur in Berlin
Lehre, Studium, Referendariat
1992 - 1995
kaufmännische Lehre; Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft;
Institution: Investitionsbank Berlin
http://www.investitionsbank.de/
1997 - 2001
Studium an der Universität Potsdam
2001
Erstes Staatsexamen
2001 - 2004
Referendariat im Land Brandenburg
juristischer Mitarbeiter in Anwaltskanzlei in Bernau b. Berlin
2003/2004
Zweites Staatsexamen
Praxis
2004
Rechtsanwalt im Anstellungsverhältnis in Bernau b. Berlin
seit 2005 Rechtsanwalt in Potsdam
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Rentenrecht |
Rente und SchwerbehinderungMontag, 02. November 2009 Unter Umständen können Sie früher, d.h. mit Vollendung des 63. Lebensjahres, ohne Abschläge in Rente gehen. Die Möglichkeit...
Der RentenantragDienstag, 27. Oktober 2009 Eine Rente aus eigener Versicherung (z.B. Regelaltersrente) wird nur auf Antrag gewährt (§ 99 SGB VI); sie kommt nicht etwa automatisch.
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