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Aktuelles / Recht -
Rentenrecht
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Geschrieben von: Matthias Lange, Rechtsanwalt
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Montag, den 02. November 2009 um 10:47 Uhr |
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Unter Umständen können Sie früher, d.h. mit Vollendung des 63. Lebensjahres, ohne Abschläge in Rente gehen. Die Möglichkeit besteht bei Anspruch auf Rente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a Sozialgesetzbuch VI).
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