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Gaskunden können Preisänderungen Ihres Versorgers widersprechen und gegebenenfalls Geld zurückfordern. Drucken E-Mail
Aktuelles / Recht - Vertragsrecht
Geschrieben von: Matthias Lange, Rechtsanwalt   
Dienstag, den 03. November 2009 um 11:46 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell geurteilt, dass Formulierungen in allgemeinen Geschäftbedingungen der Versorger unwirksam sind, welche dem Versorger das Recht einräumen, die Preise für die Gaslieferung zu erhöhen; ihn aber nicht gleichzeitig verpflichten, zu den gleichen Bedingungen die Preise zu senken. Vgl. BGH Urteil vom 28.10.2009 zu Az. VIII ZR 320/07. Der BGH sah darin das Äquivalenzinteresse gestört und hat die entsprechenden Klauseln als unwirksam gemäß § 307 Abs. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) angesehen.

Autor RA Matthias Lange
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