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Wohnungseigentum
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann nicht einfach ein Hausverbot gegen den Besucher eines Wohnungseigentümers beschließen. Drucken E-Mail
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Geschrieben von: Matthias Lange, Rechtsanwalt   
Mittwoch, den 28. Oktober 2009 um 15:57 Uhr

Ein Hausverbot gegen den Besucher eines Wohnungseigentümers ist nicht von der Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft gedeckt, welche sich aus dem Hausrecht ableitet.

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