Betriebskosten können nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden.
Betriebskosten: Der Vermieter kann die ihm im Abrechnungszeitraum tatsächlich entstandenen Kosten bei der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen,
Betriebskosten: Der Vermieter kann die ihm im Abrechnungszeitraum tatsächlich entstandenen Kosten bei der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen,
Bis zum 31.12.2008 muss spätestens die Nebenkostenabrechnung über 2007 vorliegen, wenn als Abrechnungszeitraum