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Wer sein Recht in Anspruch nimmt, tut keinem Unrecht.
(Qui suo iure utitur, nemini facit iniuriam.)
Hier finden Sie Ihr Recht:
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Lange
Schornsteinfegergasse 5, 14482 Potsdam-Babelsberg
Tel.: 0331 / 74 09 860
Fax: 0331 / 74 09 861
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Parkplatz auf dem Innenhof
Unsere neuesten Beiträge finden Sie unter "Aktuelles/Recht"!
Wir beraten Sie umfassend und kompetent und vertreten Sie insbesondere auf den Feldern des
Mietrechts / WEG, Bau- / Grundstücksrechts, des Vertragsrechts, des Verkehrsrechts (z.B. Unfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld) und des Rentenrechts (z.B. Erwerbsminderungsrente, Unfallrente).
Unsere Schwerpunkte bilden die folgenden Rechtsgebiete:
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Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht
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Grundstücksrecht / Baurecht
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Vertragsrecht
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Verkehrsrecht
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Rentenrecht
Ansprechpartner: RA Matthias Lange
Durch seine Tätigkeit bei der Investitionsbank Berlin (IBB) http://www.investitionsbank.de/ verfügt Rechtsanwalt Matthias Lange über fundierte praktische Erfahrung im Miet-/Immobilienbereich, der Immobilienfinanzierung. und der Existenzgründung. Zuvor hat er eine Ausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft absolviert. Die gewonnene praktische Erfahrung hilft ihm, Ihre Ansprüche schnell und effizient durchzusetzen.
Wir bieten darüber hinaus praktische Hilfestellung bei der Unternehmensgründung, Selbstständigkeit.
Für Sie übernehmen wir:
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Formulierung des Gesellschaftsvertrages (GbR)
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Anmeldung/Eintragung zum Register (z.B. Handelsregister)
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Vertretung gegenüber Behörden, öffentlich-rechtlichen Körperschaften u.a. (z.B. Innung, IHK)
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Vertretung in behördlichen Verfahren zur Erlangung einer Erlaubnis oder Genehmigung (z.B. für genehmigungspflichtige Gewerbe)
Nutzen Sie unsere umfassende Beratung und profitieren Sie von unserem Wissen!
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Rentenrecht |
Rente und SchwerbehinderungMontag, 02. November 2009 Unter Umständen können Sie früher, d.h. mit Vollendung des 63. Lebensjahres, ohne Abschläge in Rente gehen. Die Möglichkeit...
Der RentenantragDienstag, 27. Oktober 2009 Eine Rente aus eigener Versicherung (z.B. Regelaltersrente) wird nur auf Antrag gewährt (§ 99 SGB VI); sie kommt nicht etwa automatisch.
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