Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht

Praktische Erfahrung, die hilft: Durch seine Tätigkeit bei der Investitionsbank Berlin (IBB) http://www.investitionsbank.de/ verfügt Rechtsanwalt Matthias Lange über fundierte praktische Erfahrung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zuvor hat er eine Ausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft absolviert. Die gewonnene praktische Erfahrung hilft ihm, Ihre Ansprüche schnell und effizient durchzusetzen.


Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter einer Wohnung, eines Hauses, eines Grundstücks oder einer Gewerbeimmobilie. Es ist in § 535 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dazu kommt noch eine nicht geringe Zahl von bedeutsamen Nebengesetzen (z.B. Wohnraumförderungsgesetz, Heizkostenverordnung, Betriebskostenverordnung, Wohnflächenverordnung, etc.).

Das Verhältnis von Vermieter und Mieter kann eine Vielzahl von Problembereichen umfassen. Diese rechtzeitig zu erkennen, kann helfen größere, nachteilige Folgen für eine Partei zu verhindern. Der Anspruch einer Partei muss erkannt und rechtzeitig rechtlich geltend gemacht werden. Dafür stehe ich Ihnen gern mit Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung zur Seite.

Folgende Problembereiche sind typisch:

Hausordnung, Modernisierung, ordentliche Kündigung, Eigenbedarfskündigung, außerordentliche Kündigung, Schönheitsreparaturen, Zahlungsverzug, Mängel ( Schimmel, Lärm - z.B. Musik, Baulärm), Betriebs-/Heizkostenabrechnung, Flächenangabe, Wohnfläche

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