Gaskunden können Preisänderungen Ihres Versorgers widersprechen und gegebenenfalls Geld zurückfordern.
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- Erstellt: Dienstag, 03. November 2009 10:46
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell geurteilt, dass Formulierungen in allgemeinen Geschäftbedingungen der Versorger unwirksam sind, welche dem Versorger das Recht einräumen, die Preise für die Gaslieferung zu erhöhen; ihn aber nicht gleichzeitig verpflichten, zu den gleichen Bedingungen die Preise zu senken. Vgl. BGH Urteil vom 28.10.2009 zu Az. VIII ZR 320/07. Der BGH sah darin das Äquivalenzinteresse gestört und hat die entsprechenden Klauseln als unwirksam gemäß § 307 Abs. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) angesehen.
Autor RA Matthias Lange
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