Betriebskostenabrechnung: keine Nachforderung ohne Belegeinsicht
Betriebskostenabrechnung: Gewährt der Vermieter dem Mieter keine Einsicht in die Belege über die
Betriebskostenabrechnung,
kann dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 Abs. 1 BGB
gegenüber der Nachforderung des Vermieters zustehen!
Urteil vom 12.3.2012 des KG Berlin zu Az. 12 U 72/11