Zigarettenrauch in der Wohnung!
Zigarettenrauch in der Wohnung!
Der Fall ist spannend. Bevor sich jetzt schon Nichtraucher freuen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und das Verfahren wird wahrscheinlich in die 2. Instanz gehen. Bislang ist das Urteil eine gerichtliche Einzelmeinung.
Und selbst wenn in der 2. Instanz oder möglicherweise in der Revision zum Bundesgerichtshof entschieden wird, dass das Urteil Bestand hat, hieße das mit Sicherheit nicht, dass Rauchen in der Wohnung komplett verboten ist oder verboten werden kann. Nichtrauchende Mitmieter müssen eine gewisse Einschränkung Ihrer Lebensqualität (dazu gehört auch die Gesundheit) hinnehmen.
Die Beweislast darüber, dass das Rauchen des Mieters "exzessiv" ist, liegt beim Vermieter. Nur im vorliegenden Fall war dies wohl unstreitig. Welche Auswirkungen ein rechtskräftiges, nichtraucherfreundliches, Urteil also in der Praxis entfaltet bleibt noch abzuwarten.
Mit nichtrauchenden Grüßen
Matthias Lange