Muss der Mieter beim Auszug aus der Wohnung eine Grundreinigung des Teppichbodens vornehmen?

Diese Frage war zwischen Vermietern und Mietern seit langem problematisch.

Überwiegend gingen gerichtliche Entscheidungen in der Vergangenheit dahin, dass der Mieter  zu einer solchen Grundreinigung nicht verpflichtet sei. Es sei denn, die Grundreinigung des Teppichbodens war ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart.

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Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel (Schönheitsreparatur):

Der Mieter hat einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Vermieter, wenn er bei Auszug aus der Wohnung die Schönheitsreparaturen durchführt. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell entschieden.

Der Anspruch setzt zunächst voraus, dass die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag unwirksam ist. Dies war in der Vergangenheit bei älteren Mietverträgen häufig der Fall.

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